Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Unlautere Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Begründet wird diese mit angeblich unzulässigen Wirkungsversprechen beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich unlautere Werbung mit Wirkungsversprechen beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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