Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. die sich gegen einen Online-Händler richtet vorgelegt. 

 

Begründet wird die Abmahnung mit angeblich irreführender und unlauterer Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich unzulässige Formulierung von Wirkungsversprechen und damit wettbewerbswidrige Werbung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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