Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. die sich gegen einen Online-Händler richtet vorgelegt.
Begründet wird die Abmahnung mit angeblich irreführender und unlauterer Werbung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich unzulässige Formulierung von Wirkungsversprechen und damit wettbewerbswidrige Werbung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
- Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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