Abmahnung Verband sozialer Wettbwerb e.V.: Wirkungsversprechen Zeckenhalsbandanhänger
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblich irreführenden Wirkungsversprechen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: unlauteres Wirkungsversprechen für einen Halsbandanhänger
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 150,00 € netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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