Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. mahnt Wirkungsversprechen ab
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Internetshops wegen angeblich wettbewerbswidriger Wirkungsversprechen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: irreführende Werbung durch Wirkungsversprechen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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