Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Abmahnung wegen Haarentfernung
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässigen Angaben beim Vertrieb eines Haarentfernungs-Produktes abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblichirreführende Werbung mit der Wirkungsweise eines Haarentfernungsprodukts (SHR-Methode)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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