Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Abmahnung wegen Haarentfernung

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässigen Angaben beim Vertrieb eines Haarentfernungs-Produktes abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblichirreführende Werbung mit der Wirkungsweise eines Haarentfernungsprodukts (SHR-Methode)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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