Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee ist unzulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Kaffee mit dem Zusatz „bekömmlich“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Kostenpauschale: 238,00€ brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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