Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Bei angebotenen Artikeln fehlen Pflichtinformationen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- Fehlende Pflichtinformationen zu angebotenen Artikeln (Hersteller bzw. Importeur fehlen)
- Unzulässige Werbung mit dem Begriff „Bio“ und/oder „Öko“ (Kontrollnummer fehlt)
- Unzulässige Informationen mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Artikeln mit einem Alkoholgehalt
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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