Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Gefahrübergang, Gerichtsstand & Widerrufsfrist
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist, dem Gerichtsstand und mehr vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- angebliche fehlerhafte Angaben zum Gefahrübergang
- angeblich fehlerhafte Angaben zurWiderrufsfrist
- angeblich fehlerhafte Angaben zur Gewährleistung
- angeblich fehlerhafte zu Nebenabreden
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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