Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Gesundheitsbezogene Angaben bei Tabakerzeugnissen unzulässige Werbung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen („gesundheitlich unbedenklich“, „beeinflussen Wohlbefinden günstig“)
- Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung – Name/Firma und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs fehlen auf vorverpackten Lebensmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 243,95 €
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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