Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Pflichtinformationen des Unternehmers fehlen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Händler wegen fehlender Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: Fehlende Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen (Name, Anschrift des Unternehmers, Zutatenverzeichnis, Nährwertangaben)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
-
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de