Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Teillieferungen & fehlende Warnhinweise
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Angaben zu Teillieferungen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- fehlende Nährwertdeklaration
- unzulässige Angaben zu Teillieferungen
- fehlende Hinweise auf enthaltene Allergene (hier: Sulfite und glutenhaltiges Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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