Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Irreführende Werbung
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff „Testsieger“
- fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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