Update Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:angeblich fehlerhafte, da „veraltete“ Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Onlineshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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