Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
- Begründung:
- angeblich fehlende Kennzeichnungen beim Vertrieb von Kamillenseife
- angelicher verstoß gegen das Bundesartenschutzgesetz beim Vertrieb von Insektenvernichtungsgeräten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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