Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Kennzeichnungen beim Vertrieb von Kamillenseife
    • angelicher verstoß gegen das Bundesartenschutzgesetz beim Vertrieb von Insektenvernichtungsgeräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

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