Abmahnung Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wegen angeblich fehlender Pflichtinformationen gemäß Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherzentrale Bundesverband
- Begründung:
- angeblich fehlende Angaben der Zutaten
- fehlende Angabe der enthaltenen Allergene
- fehlende Angaben zur Lagerung
- fehlende Angaben zum Verzehrzeitraum
- fehlende Angabe der Hersteller-Adresse
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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