Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vor, die einem ebay-Händler zugestellt wurde.

 

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Textilkennzeichnung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Versandhandel mit Aquaristik-Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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