Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb: Unzureichende Textilkennzeichnung
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vorgelegt in der angebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Textilzusammensetzung gerügt werden.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Angabe der Rohstoffzusammensetzung bei textilen Erzeugnissen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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