Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Waren in Fertigpackungen ohne Grundpreisangabe
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V. hat einen Ebay-Händler wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe e.V.
- Begründung: fehlende Angabe von Grundpreisen bei Waren in Fertigpackungen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 167,00 Euro netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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