Update Abmahnung Verein pro Verbraucherschutz e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein pro Verbraucherschutz e.V.
  2. Begründung: angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten („…FCKW-frei…“)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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