Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell
Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
- Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem Rechtsstand von 2014.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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