Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Grundpreisangabe.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: ebay

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