Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Grundpreisangabe.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Begründung:angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: ebay
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