Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt wieder eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem Verstoß gegen die Preisangabeverordnung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  2. Begründung: angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Autopflege- und Autoreinigungsprodukten
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  5. Handelsplattform: Online-Shop

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