Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit unzureichender Werbung mit Garantien.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
- Begründung: angeblich fehlerhafte Werbung mit Garantie („2 Jahre Garantie“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Handelsplattform: eBay
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