Abmahnung Volkswagen AG “VW Beetle dreidimensional”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Volkswagen AG wegen angeblichem Verstoß gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Volkswagen AG
Begründung:angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke ” VW-Beetle dreidimensional” durch den Vertrieb von Wandtattoos mit dem Abbild eines VW Beetle
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Handels-Plattform: eBay
Gegenstandswert: 250.000 Euro,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
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