Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Die Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: v. Nieding, Ehrlinger, Marquardt (Rechtsanwälte, Notar)
- Abmahner: VSM Deutschland GmbH
- Begründung: angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 7.500 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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