Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Grundpreis und 40 Euro Klausel
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VSM Deutschland GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: VSM Deutschland GmbH
Begründung:angeblich fehlerhafte bzw. fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Nähmaschinenöl und fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Onlineshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 25.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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