Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. wegen angeblicher Markenrechtsverletzung vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.
- Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der europäischen Bildmarke „Rostfrei“
- Rechtlicher Bezug: Markenrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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