Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung
Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH hat einen Privatmann wegen angeblich doppelter Urheberrechtsverletzung an zwei ihrer Filmwerke abgemahnt.
Überblick und Inhalt:
- Abmahner: Warner Bros. Entertainment GmbH
- Begründung: Über den Internetzugang des Anschlussinhabers sollen zwei Filmwerke illegalerweise zum Tausch angeboten worden sein
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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