Abmahnung Wellnexx4you: Fehlende Grundpreisangabe
Die Firma Wellnexx4you, Michaela Hartmann, hat einen Mitbewerber wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Sandhage
- Abmahner: Wellnexx4you, Michaela Hartmann
- Begründung: fehlende Grundpreisangabe bei Wellnessartikeln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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