Abmahnung Wettbewerbszentrale: Angabe des Grundpreises
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Online-Händler auf der Plattform meinpaket.de abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: meinpaket.de
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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