Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro München: Irreführung „Grappa“
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblichen Irreführung mit dem Begriff „Grappa“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
- Begründung:
- Verstoß gegen EU-Spirituosenrecht
- Irreführung mit einer geographischen Herkunftsangabe („Grappa“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 230,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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