Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: angeblichfehlende Warnhinweise beim Vertrieb eines Schimmel-Entferners
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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