Abmahnung Wettbewerbszentrale: Impressum und Widerrufsbelehrung
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart hat einen Ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung:
- fehlende Widerrufsbelehrung
- fehlendes Impressum
- widerrechtliches Übertragen des Transportrisikos auf den Verbraucher
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 250,00 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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