Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
Die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: angeblich unlautere Werbung mir der Aussage „Poly Rattan“, da die beworbene Sitzgruppe aus Druckguss sei
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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