Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung:
- irreführende Werbung mit der Angabe „Papier“ für Produkte aus Papierersatz
- irreführende Werbung mit der Angabe „100% recyclebar“ für Produkte die Kunststoff enthalten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Kostennote: 230,– €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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