Abmahnung Zadabra GmbH: Carbonstahl
Die Zadabra GmbH hat einen Online-Händler wegen angeblich irreführender Werbung mit der Bezeichnung „Carbonstahl“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Zadabra GmbH
- Begründung:
- wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung Carbonstahl (Materialbeschaffenheit eines Messers der Serie „Easy Cut“ der Marke Zassenhaus)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Internetshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 12.500 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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